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BETRIEBSUNTERBRECHUNG
(BU-SCHÄDEN)

Mit Auftragserteilung steht zunächst die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen im Vordergrund, um Umsatz- und Produktionsverluste gering zu halten sowie marktseitige und branchenspezifische Besonderheiten in das Schadenmanagement einzubeziehen.

 

Die weiterführende Beratung umfasst 

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  • die Prüfung eines tragfähigen Schadenminderungskonzepts

  • die Prüfung etwaiger Beschleunigungsmaßnahmen zur Sachschadenbeseitigung 

  • die Prüfung provisorischer Maßnahmen zur Betriebsfortführung einschließlich Verlagerungsmöglichkeiten

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Die neutrale und qualifizierte Berechnung des Ertragsausfallschadens (betr. fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn) basiert auf einem sog. Soll- /Ist-Vergleich der Produktions-, Umsatz- und Kostendaten unter Berücksichtigung saisonaler und marktbezogener Einflüsse. Im Weiteren ist zu prüfen inwiefern Einsparungen und Erwirtschaftungen sowie ausgabewirksame Mehrkosten zu berücksichtigen sind. 

WAREN- UND VORRÄTESCHÄDEN

Die Beurteilung von Sachschäden an Handelswaren, Rohstoffen oder unfertigen und fertigen Erzeugnissen stützt sich auf mengen- und wertmäßige Feststellungen.

 

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Die Bewertung basiert auf:​

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  • Auswertungen der betrieblichen Warenwirtschaft; einschließlich Inventuren, Bestandsveränderungen und ermittelten Restmengen​

  • Produktspezifischen Marktanalysen​

  • Überprüfung von Preisen bzw. Herstellkosten

  • Prüfung erzielbarer Erlöswerte für Schadware

RISIKOMANAGEMENT UND
BERATUNG ZUM DECKUNGSUMFANG

Die Risikobewertung eines Deckungskonzeptes umfasst die Prüfung einer angemessenen Versicherungssumme für Betriebsunterbrechungs- und Sachversicherungen.

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